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Grundsteuerreform 2022 Feststellungserklärung
Alle Eigentümer von Immobilien müssen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" elektronisch per ELSTER beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Gerne erledigen wir das für Sie zum pauschalen Festpreis.
Für eine unverbindliche Anfrage für Ihre Feststellungserklärung 2022 können Sie uns gerne kontaktieren.
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Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.
Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber Rechtsanwalt Achim Reusch widerrufen.
Unverbindliche Anfrage für die „Feststellungserklärung Grundsteuer“
Wir melden uns mit einem Angebot bei Ihnen
Mit Recht an Ihrer Seite
Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
§ 3 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung